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Fragen und Antworten (FAQ)

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Aufzählungszeichen Wann sind die jährlichen Anmeldeschlüsse?
Jeweils Ende April und Ende Oktober. (Kalender)

Aufzählungszeichen Wie hoch sind die Zuschüsse zu den Veranstaltungen?
Zu den aktuellen Zuschüssen vgl. die Kapitel Planung und Eltern- und Familienbildung.

(Bitte beachten Sie: Dies gilt nur für Veranstaltungen die in Kooperation mit dem Paritätischen Bildungswerk und dem Paritätischen Familienbildungswerk durchgeführt werden.)

Aufzählungszeichen Wie erfahre ich die Höhe der Mittel, die uns als Mitveranstalter in einem Jahr zur Verfügung stehen?

Zu Beginn des 1. Halbjahres (Januar) senden wir Ihnen folgende Informationen:
 - Die Kursübersicht 1. Halbjahr mit Planungssumme
 - Die Mitteilung über Höhe der Planungssicherheit 
 - Die Mitteilung des Termins für die Planungsrunde 2. Halbjahr
 - Die Einladung zu den PAREKOs

Zu Beginn des 2. Halbjahres (Juli) senden wir Ihnen diese Informationen:
- Die Kursübersicht 2. Halbjahr mit Planungssumme
- Die Mitteilung über Höhe des Jahresbudgets (inkl. der Planungssicherheit!)
- die Mitteilung des Termins für die Planungsrunde 1. Halbjahr des Folgejahres

Die „Kontodaten“ Ihrer WbG-Mittel bekommen Sie auch im passwortgeschützten Bereich Ihrer Organisation  angezeigt.

Vgl. dazu das Kapitel Planung

Aufzählungszeichen Kann es passieren, dass trotz Mittelzusage und Sammelabrechnung keine Zuschüsse überwiesen werden?

Ja, aber nur in dem Fall, dass die Teilnahmebeiträge die Kurskosten abdecken oder Sie keine oder unzureichende Kosten für den Kurs geltend machen.

Aufzählungszeichen Wie kann ich meine Kurse im Internet anmelden?
Sie benötigen für die Anmeldung Ihrer Kurse erstmalig ein Login und ein Passwort. Diese können Sie auf unserem Portal bequem einrichten. Nach der Freischaltung durch uns erhalten Sie eine Email-Mitteilung und können sich mit Ihrem Login und Password einloggen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Daten zwar jederzeit ansehen, aber jeweils nur in den Anmeldemonaten April bzw. Oktober neu anlegen bzw. editieren können. Weitere Einzelheiten zur Handhabung und zum Ausfüllen der Formulare finden Sie in unserer Rubrik Anmeldung.

Aufzählungszeichen Muss ich meine Internet-Anmeldungen auch noch schriftlich einreichen?
Nein, in dem Moment, in dem Sie Ihren Kursvorschlag im Internetformular abgespeichert haben, ist er in unserer Datenbank vorhanden und steht uns zur weiteren Bearbeitung Verfügung. Im Gegenteil: Wenn Sie uns Ihre Kursvorschläge auch noch schriftlich zusenden, besteht bei der großen Zahl zu verarbeitender Vorschläge die Gefahr, dass wir sie doppelt erfassen.

Aufzählungszeichen Bis wann muss ich meine Kurse abrechnen?
Ihre Abrechnungen benötigen wir jeweils bis spätestens 31.7. und 15.1. eines Jahres. (Abrechnung)

Aufzählungszeichen Was ist der Unterschied zwischen U- und T-Formularen?
U steht für Unterrichtsstunden. Mit dem Formular U rechnen Sie die Unterrichtsstunden von Kursen mit kleineren Unterrichtseinheiten an Einzeltagen ab, klassischerweise z.B. einen Kurs, der von Januar bis März jede Woche Montag von 17:00-18:30 Uhr stattfindet. Förderung einer U-Stunde mit 8,95 €.

T steht für Internatsveranstaltung. Diese wird angesetzt bei Kursen, die an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen mit mind. 12 Unterrichtsstunden stattfinden. Hier werden die Tage und die Anzahl der TN gefördert. Förderung des Internatstages mit 13,80 € pro Tag und TeilnehmerIn. (Planung)

Aufzählungszeichen Was ist der Unterschied zwischen Formular E und dem Häkchen bei "Qualifikation des Ehrenamtes" bei Formular U?
Wenn eine Veranstaltung sich ausschließlich an EhrenamtlerInnen richtet und auch die sonstigen Kriterien für Ehrenamtsförderung erfüllt, können Sie diese aus einem separaten "Fördertopf" bezuschussen lassen. Dies kann lukrativer ale eine Förderung nach Unterrichtsstunden bzw. Internatsveranstaltungen sein. Zu den besonderen Förderungsvoraussetzungen bei der Ehrenamtsförderung gibt Ihnen unsere Mitarbeiterin P. Kamp (0202 2822 238) nähere Auskunft.

Wenn eine nach Unterrichtsstunden geförderte Veranstaltung (Formular U) auch (aber nicht ausschließlich!) für EhrenamtlerInnen als Zielgruppe in Frage kommt, können sie dies im Formular U mit dem Häkchen markieren. Dies hat dann später für die InteressentInnen bei der Suche als besonderes Suchkriterium Bedeutung. (Diese Markierung wird bei einem E-Kurs automatisch vorgenommen.)

Aufzählungszeichen Wie mache ich eine Sammelabrechnung
Für Ihre Sammelabrechnung können Sie das entsprechende Formblatt auf unserer Downloadseite herunterladen. Dort wird neben den Stamm-Daten Ihrer Einrichtung jeder Kurs mit den zusammengefassten Beträgen für Einnahmen (z.B. TN-Beiträge)und Ausgaben (z.B. Referentenhonorar) aufgelistet. Unten wird entweder vom Formular selbst oder von Ihnen jeweils die Summe pro Spalte ermittelt. (Abrechnung)

Aufzählungszeichen Wie berechne ich Verwaltungskosten?
Verwaltungskosten sind z.B. Büromiete, Energie- und Telefonkosten, Büromaterial, Porto, Kosten für Verwaltungspersonal.

Pro Unterrichtsstunde oder Teilnahmetag kann eine Verwaltungspauschale eingesetzt werden, die von Ihnen als Mitveranstalter aus Ihren Gesamtverwaltungskosten ermittelt wird. Die Verwaltungskostenpauschale muss, da sie nicht über Einzelbelege nachgewiesen werden kann, über die Jahresabrechnung zu belegen sein.

Sie müssen darauf achten, dass nur Aufwendungen berücksichtigt werden, die die Weiterbildung betreffen und nicht anderweitig öffentlich finanziert werden.

Wir empfehlen Ihnen, diese Pauschale einmal jährlich zu berechnen und eine Kopie dieser Berechnung zu Ihren Belegen über die Kosten für Weiterbildungsveranstaltungen zu heften

 

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